1. Berechtigung
Bewertungen sind nur nach einer nachweisbaren Projektinteraktion zulässig. Pro Projekt und bewerteter Partei ist nur der vorgesehene Bewertungsumfang erlaubt.
2. Inhalt
Bewertungen müssen sachlich, wahrheitsgemäss und projektrelevant sein. Verboten sind Beleidigungen, Drohungen, personenbezogene Fremddaten und manipulierte Gegenleistungen.
3. Moderation
Gemeldete Bewertungen können während der Prüfung eingeschränkt werden. Entfernung, Wiederherstellung und Begründung werden nachvollziehbar dokumentiert.
4. Antwortrecht
Bewertete Unternehmen können im vorgesehenen Umfang sachlich antworten. Die Antwort unterliegt denselben Inhaltsregeln.
